ICC-Ausstellungspolitik
In Übereinstimmung mitUNECE-Resolution 40 (Revision 4), müssen Bürger und rechtmäßige Einwohner der unten aufgeführten Länder – die Unterzeichner der Resolution 40 sind – ihr ICC von ihrer eigenen nationalen Ausstellungsbehörde und nicht von IYT beziehen.
Ausnahmen gelten für das Vereinigte Königreich.
Darüber hinaus können Antragsteller, die einen Nachweis über den rechtmäßigen Wohnsitz in einem nicht unten aufgeführten Land erbringen können, möglicherweise das ICC über IYT erhalten.
Beispiele für akzeptable Nachweise des Wohnsitzes:
Aufenthaltskarte
Strom- oder Gasrechnung
Grundsteuerbescheid
Mietvertrag für eine Immobilie
Versicherungsrechnung
Länder, die die UNECE-Resolution 40 angenommen haben
(Stand Mai 2016)
Österreich, Weißrussland, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Tschechische Republik, Finnland, Deutschland, Ungarn, Irland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Südafrika, Schweiz, Ukraine, Vereinigtes Königreich.
Vereinigtes Königreich:IYT ist seit vielen Jahren autorisiert, ICCs für britische Staatsangehörige und Einwohner im Auftrag der British Maritime & Coastguard Agency (MCA) auszustellen.
Gültigkeit
Das ICC-Zertifikat ist gültig fürfünf Jahre, nach denen es erneuert werden muss.
